In meiner Praxis wird auch weiter gegen Corona gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft werden, allerdings gibt es für gesetzlich Versicherte derzeit noch keine direkte Abrechnungsmöglichkeit dieser Impfung, so dass eine Rechnungsstellung direkt bei der Impfung erfolgt und Sie diese Rechnung bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse zur möglichen Erstattung einreichen müssen.
Sobald diese Regelung wegfällt und eine direkte Abrechung geklärt ist, werde ich selbstverständlich informieren.